

architekturbüro oberhuber

Änderung des Bebauungsplans
Bauherrin F.D. GmbH beabsichtigte einen 200 m² großen Teil des Dachgeschosses ihres Geschäftshauses im Mischgebiet (MI) mit zwei Wohnungen auszubauen. Wegen der zu geringen Dachneigung und Trempelhöhe war es zwingend notwendig Gauben aufzusetzen, was allerdings der gültige qualifizierte Bebauungsplan nicht zuließ.
Bei dieser Gelegenheit ergab sich die Frage, ob das Grundstück nicht auch noch zusätzlich mit einem Ausstellungsgebäude bebaubar wäre.
Beides konnte durch die Änderung des Bebaunungsplanes gelöst werden. Hierzu erarbeiteten wir in Anlehnung des bestehenden B-Plans eine Abänderung mit Plan und Begründung, der, die Stadt auch folgte.
So konnte die Bauherrin das Dachgeschoss ansprechend ausbauen und zudem ein Ausstellungsgebäude mit Büroetage erstellen lassen.