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architekturbüro oberhuber

Grundstücksverhältnisse

Die Bauherrin S. kaufte 2014 ein 1600 m² großes Baugrundstück, das bisher von allen Anliegern der rückwärtigen Grundstücke widerrechtlich als Überfahrt zur Hauptstraße benutzt wurde. Eine vorliegende Bauvoranfrage war mit der Auflage erteilt worden eine Überfahrt für die Anlieger in der Breite von vier Metern freizuhalten. Da der Bauvorbescheid bereits rechtskräftig geworden war, stellten wir einen erneuten Antrag auf einen Bauvorbescheid, allerdings ohne eine Überfahrt die von der Bauherrin (für Fahrzeuge bis 15 t) erstellt und unterhalten werden sollte. Das Problem war, dass bereits Baugenehmigungen ohne rechtliche Grundlage erteilt wurden, da die Stadtplanung irrtümlich von einer vorhandenen Straße ausging.

 

Nachdem Ankaufverhandlungen mit den Anliegern gescheitert waren, drängten wir auf eine Entscheidung. Nach längerem hin und her erhielten wir Recht. Dabei verfassten wir unter anderem eine Begründung mit neuzeitlichen hochrichterlichen Entscheidungen in Fällen die fachlich relevant waren, so dass schließlich das Amt einsichtig wurde. Aus einem fast wertlosen Grundstück wurden nach Realteilungen drei sehr schöne Baugrundstücke, die leicht verkaufbar waren.

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Berlin-Köpenick 2015
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